Professionelle Zeitarbeit

Wir helfen außerordentlichen Bedarf flexibel abzudecken.

Zeitarbeit bzw. Arbeitskräfteüberlassung

Die Zeitarbeit oder die Arbeitskräfteüberlassung sind gleiche Begriffe. Das Wort Zeitarbeit wird in Deutschland das Wort Arbeitskräfteüberlassung in Österreich verwendet. Die Zeitarbeit beschreibt ein Arbeitsmodell. Ein Arbeitnehmer (Zeitarbeiter, überlassener Arbeitskraft) eines Zeitarbeiterfirma (Personaldienstleister) wird an einen anderen Arbeitgeber (den Beschäftigerbetrieb, Kundenunternehmen) vermittelt. Es herrscht ein Dreiecksverhältnis.

Arbeitsverhältnis:

  1. Der Arbeitnehmer bzw. Zeitarbeitnehmer ist beim Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt.
  2. Der Zeitarbeitsvertrag läuft zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Beschäftiger-Betrieb.
  3. Der Zeitarbeiter bzw. Angestellter wird an den Beschäftigerbetrieb vermittelt.

Unsere Zeitarbeiter sind bei uns angestellt und erhalten daher von uns die Gehälter sowie die Sozialleistungen. Der Kunde bzw. Beschäftiger-Betrieb ist für die Arbeitsbedingungen und die Aufgaben der Zeitarbeiter zuständig.

Die Zeitarbeit ist eine Möglichkeit für den Beschäftigerbetrieb flexibel auf Personalbedarf zu reagieren. Die Zeitarbeit bietet den Zeitarbeitern vielfältige Einsatzmöglichkeiten und wertvolle Berufserfahrung.

Rechtliche Grundlagen der Zeitarbeit:

  • Die Zeitarbeit unterliegt zur Gänze dem österreichen Arbeitsrecht bzw. dem Arbeitskräftüberlassungsgesetz (AÜG).
  • Das Arbeitskräftüberlassungsgesetz regelt die Überlassung von Arbeitskräften und ist seit 1988 in Kraft.
  • Es dient dem sozialen und rechtlichen Schutz der überlassenen Arbeitnehmer.

Zeitarbeit oder Leiharbeit:

  • Teilweise wird für Zeitarbeit der Ausdruck Leiharbeit oder Leasing verwendet, was eigentlich falsch ist.
  • In Österreich wird das Wort Leihe oder Leasing nur für Sachgüter verwendet und nicht für Menschen.

Begriffe in der Zeitarbeit:

  • Zeitarbeitnehmer
  • Beschäftigte in der Zeitarbeit
  • Überlassene Arbeitskräfte

Kollektivvertrag in der Zeitarbeit:

  • Die Arbeiter, die in Partnerfirmen überlassen werden, gilt der Kollektivvertrag für ArbeiterInnen im Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
  • Für die Angestellte, die in Partnerfirmen überlassen werden, unterliegen dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung.
  • Der Kollektivvertrag regelt den Mindeslohn. Ist der Mindestlohn im Kollektivvertrag des Beschäftigerbetrieb höher, so gelten dieser für den Überlassenen.
  • Weiters besteht ein Anspruch auf einen Referenzzzschlag (bei Hochlohnbranchen).
  • Wenn im Beschäftigerbetrieb eine Betriebsvereinbarung zu Arbeitszeit und Urlaub gibt, gilt diese auch für die überlassenen Arbeitskräfte. Sie haben ebenso Anspruch auf die Teilnahme an den betrieblichen Wohlfahrteinrichtungen und Wohfahrtzmaßnahmen des Beschäftigerbetriebes. Damit so die Gleichbehandlung der überlassenen Arbeitskräfte am Arbeitsplatz gewährleistet werden.

Vorteile von Zeitarbeit für ArbeitnehmerInnen:

  • Sie ermöglicht eine schnelle Rückkehr bzw. einen schnellen Einstieg ins Berufsleben.
  • Sie ermöglicht den Arbeitskräften verschiedene Firmen kennenzulernen.
  • Sie garantiert einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit allen sozialen Sicherheiten.
  • Sie ist die einzige Branche, die Beiträge in den Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) einzahlt. Seit dem Jahr 2013 können Zeitarbeitnehmer an den gesetzlich geschaffene Möglichkeiten von Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Mehr als zehn Millionen Euro werden jährlich für die Weiterbildung von der Branche Arbeitskräfteüberlassung eingezahlt. Viele Zeitarbeitnehmer nutzen diese Chance der Weiterbildung.
  • Die Zeitarbeitnehmer erhalten zumindest das gleiche kollektivvertragliche Mindestentgelt wie die Beschäftiger-Mitarbeiter.
  • Für die Zeitarbeitnehmer gilt das Günstigkeitsprinzip!
  • In bestimmten Branchen haben die Zeitarbeitnehmer zusätzlich zum kollketivvertraglichen Entgelt Anspruch auf Referenzzschläge. Dadurch haben sie häufig bessere Basisentlohnung als vergleichbare Stammmitarbeiter.
  • Für die Zeitarbeitnehmer gilt die Gleichstellungsprinzip mit den Stammmitarbeitern.

Rechte von Zeitarbeitnehmer (Rechtsgrundlage):

  • Sie haben ein unbefristeten Diensvertrag mit vollem Sozialversicherungsschutz.
  • Sie haben ein 13. und 14. Entgelt.
  • Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist stets gewährgeleitet.
  • Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers gilt auch für den Zeitarbeitnehmer.
  • Die gesetzlicher Kündigungsschutz ist ebenfalls gegeben.
  • Weiters gilt eine vierzehntätige Vorankündigungsfrist zum Überlassungsende.
  • Sie sind der Stammbelegschaft gleichgestellt, wie in Arbeitszeitmodelle, Werksverkehr, Betriebskantine, etc

Die österreichischen Rechtsgrundlagen der Zeitarbeit werden in Europa als vorbildich angesehen.

Vorteile für den Kunden

Hohe Flexibilität

  • Die Zeitarbeiterfirma finden in der Regel sehr schnelle die passenden Mitarbeiter für Ihre Kunden.

Zeitersparnis

  • Die Personalfirma übernimmt die gesamte zeitintensive Administration von Beginn und während des Arbeitsverhätnisses.

Vertretung

  • Bei Krankheit des Mitarbeiters organisert die Zeitfirma eine Vertretung. Ebenso bei Urlaub oder Karenz eines Mitarbeiters wird eine passende Vertretung organisiert.

Übernahme des Ausfallrisiko

  • Der Beschäftigerbetrieb bezahlt nur die tatsächlich geleistete Stunden des Überlassenen.
  • Die Ausfallskosten, wie Krankheit oder Unfall, trägt die Zeitarbeiterfirma.
  • Gleichzeitig organisiert die Zeitarbeiterfirma eine passende Vertretung für den ausgefallenen Mitarbeiter.

Hohe Qualität im Rekrutierungsprozess

  • Die Zeitarbeitfirma ist ein Experte im Recurtingprozess.
  • Die Kernkompetenzen liegen in der Interviewfürhung, Lebenslaufanalyse, Auswahl von passenden Mitarbeitern.
  • Meist kann die Zeitarbeiterfirma auf enen großen Personalstand zurückgreifen.