Personalbereitstellung Personalgewinnung Personalrekruiting Personalrecruiting WB Wagner und Brunner GmbH

Professionelle Personalbereitstellung

Wir stellen Leihpersonal in Wien, Niederösterreich und im Burgenland zur Verfügung.

Personalbereitstellung in Wien und Niederösterreich

Im Bereich professionelle Personalbereitstellung sind wir darauf spezialisiert, unser Wissen weiterzugeben und dieses unseren Kunden und Kundinnen zur Verfügung zu stellen.

Der Vorteil unseres Systems besteht eindeutig darin, dass wir die spezifischen Anforderungen, die Sie an Ihr technisches Personal stellen, sehr genau kennen.

Daher können wir Ihnen gerade in diesem Bereich Gebäudetechnik besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen.

Unsere Hauptaufgabe in Personalbereitstellung besteht darin, unseren Kunden technische Zeichner, Konstrukteure, Techniker, Projektleiter und Bauleiter im Bereich der Gebäudetechnik, Elektrotechnik usw. zu vermitteln. Durch unsere guten Kontakte besteht zudem die Möglichkeit, Personal für den administrativen Bereich oder aber auch spezialisierte Fachkräfte zu überlassen.

Seit 2001 ist unsere Aufgabe in Personalbereitstellung, Personalgewinnung bzw. Personalrekruting unseren Kunden

  • technische Zeichner bzw. technische Zeichnerin
  • Konstrukteure bzw. Konstrukteurinnen
  • Techniker bzw. Technikerinnen
  • Projektleiter bzw. Projektleiterinnen
  • Bauleiter und Bauleiterinnen

im Bereich der Gebäudetechnik und Elektrotechnik bestes Personal zu vermitteln.

Bei der Arbeitskräfteüberlassung, Personalbereitstellung bzw. Personaldienstleistung stellt ein Arbeitgeber bzw. Überlasser seine Arbeitskräfte einem Arbeitgeber, Beschäftiger bzw. Beschäftiger-Betrieb zur Erbringung von Arbeitsleistungen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.

Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein reglementiertes Gewerbe und kein freies Gewerbe. Daher unterliegt sie den arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG). Sie bedarf daher einer behördlichen Genehmigung.

Bei der Personalbereitstellung bzw. Arbeitskräfteüberlassung handelt es sich um ein relgementiertes Gewerbe in Österreich. Für diese Arbeit ist ein Nachweis einer Befähigung Überlassung von Arbeitskräften vorzulegen. Der Zugang ist in § 94 der Gewerbeordnung geregelt.