Personalbereitstellung Personalgewinnung Personalrekruiting Personalrecruiting WB Wagner und Brunner GmbH

Professionelle Personalbereitstellung in Wien, Oberösterreich & Niederösterreich

Wir stellen Leihpersonal in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich & im Burgenland zur Verfügung.

Personalbereitstellung von Gebäudetechnik Personal in Ostösterreich

Im Bereich professionelle Personalbereitstellung sind wir darauf spezialisiert, unser Wissen weiterzugeben und dieses unseren Kunden und Kundinnen zur Verfügung zu stellen.

Der Vorteil unseres Systems besteht eindeutig darin, dass wir die spezifischen Anforderungen, die Sie an Ihr technisches Personal stellen, sehr genau kennen.

Daher können wir Ihnen gerade in diesem Bereich Gebäudetechnik besonders qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Verfügung stellen.

Unsere Hauptaufgabe in Personalbereitstellung besteht darin, unseren Kunden technische Zeichner, Konstrukteure, Techniker, Projektleiter und Bauleiter im Bereich der Gebäudetechnik, Elektrotechnik usw. zu vermitteln. Durch unsere guten Kontakte besteht zudem die Möglichkeit, Personal für den administrativen Bereich oder aber auch spezialisierte Fachkräfte zu überlassen.

Personalbereitstellung Wien Niederösterreich Personal Leasing Leihfirma
Personalbereitstellung Niederösterreich Wien Personal Leasing Leihfirma

Seit 2001 ist unsere Aufgabe in Personalbereitstellung, Personalgewinnung bzw. Personalrekruting unseren Kunden

  • technische Zeichner bzw. technische Zeichnerin
  • Konstrukteure bzw. Konstrukteurinnen
  • Techniker bzw. Technikerinnen
  • Projektleiter bzw. Projektleiterinnen
  • Bauleiter und Bauleiterinnen

im Bereich der Gebäudetechnik und Elektrotechnik bestes Personal zu vermitteln.

Was versteht man unter Personalbereitstellung?

Die Personalbereitstellung ist eine Dreiecksverhältnis zwischen einem Personalbereitsteller, einem Mitarbeiter:in  und einem Beschäftiger. Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin (m/w/d) ist bei einem Personaldienstleister, wie WB Wagner und Brunner GmbH, angestellt. Er oder Sie führt die Arbeits in einem anderen Unternehmen (also Beschäftiger oder Beschäftiger-Betrieb) für eine bestimmte Periode aus. Der Beschäftigerbetrieb ist eine Firma, die Arbeitskräfte wegen Mehrarbeit oder Stammpersonalausfall benötigt. Meistens hat die Arbeitskraft die Möglichkeit weitere Arbeiten.

Die Vorteile für die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer (m/w/d)

  • Sie haben die Möglichkeit flexibel zu arbeiten.
  • Sie haben die Möglichkeit gutes und internationales Unternehmen kennenzulernen, das teilweise durch Einstellungsstop keine Möglichkeit haben.
  • Sie haben stets einen persönlichen Ansprechspartner.
  • Wir bieten Ihnen nicht nur ein attraktives und geregeltes Arbeitsverhältnis sondern auch eine überdurchschnittliche Entlohnung.

Die Vorteile für den Kunden (Beschäftiger-Betrieb)

  • Wir unterstützen Sie fehlenes Personal für kommenden Großauftrag.
  • Wir suchen für Sie den fehlenden Spezialisten.
  • Sie können weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und wir lagern die Personalentwicklung und Personalbeschaffung aus. Wir sind mit unserem Fachwissen und Marktwissen für Sie da.
  • Durch die flexible und schnelle Bereitstellung von Personal und Spezialisten reduzieren Sie Risiken und erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Wir als Personalbereitstellungsunternehmen bieten eine rasche Arbeitsvermittlung für die Arbeitgeber. Wir bieten Firmen individuelle Personallösungen an. Wir unterstützen Sie mit Wissen und Service.

Bei der Arbeitskräfteüberlassung, Personalbereitstellung bzw. Personaldienstleistung stellt ein Arbeitgeber bzw. Überlasser seine Arbeitskräfte einem Arbeitgeber, Beschäftiger bzw. Beschäftiger-Betrieb zur Erbringung von Arbeitsleistungen für eine bestimmte Zeit zur Verfügung.

Die Arbeitskräfteüberlassung ist ein reglementiertes Gewerbe und kein freies Gewerbe. Daher unterliegt sie den arbeitsrechtlichen Regelungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG). Sie bedarf daher einer behördlichen Genehmigung.

Bei der Personalbereitstellung bzw. Arbeitskräfteüberlassung handelt es sich um ein relgementiertes Gewerbe in Österreich. Für diese Arbeit ist ein Nachweis einer Befähigung Überlassung von Arbeitskräften vorzulegen. Der Zugang ist in § 94 der Gewerbeordnung geregelt.