Die interssantesten Jobs für Bewerber*innen
Top Jobs in Wien, Niederösterreich und im Burgenland
Für unsere Auftraggeber bzw. Kunden suchen wir am Standort Wien, Niederösterreich und im Burgenland nach Verstärkung von begeisterten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Wir versuchen für Sie Die interssantesten Jobs anzubieten.
WB Wagner und Brunner GmbH fungiert als Interface bzw. Schnittstelle zwischen Unternehmen und qualifizierten und dringend benötigten Kräften.
Wir unterstützen beide Seiten von der Profilerstellung, Suche, Interview, Vorstellung bis Vertragserstelling mit Leidenschaft beide Interessenten. Somit wird darauf gezielt, dass beide Seiten von der Partnerschaft langfristig profitieren.
Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg ist uns sehr wichtig. Wir nehmen uns Zeit für Sie und tätigen diese Arbeit professionell schon seit 2001. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk im kaufmännischen und technischen Bereich.
Nur wer um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmert, wird erfolgreich sein.
Möchten Sie unser Team verstärken? Lernen Sie Die interssantesten Jobs kennen.
- Sie wollen Ihre momentane Jobsituation verändern?
- Sie möchten mehr verdienen!
- Sie suchen eine neue Herausforderung?
- Sie sind motiviert, dynamisch und flexibel?
Dann bewerben Sie sich noch heute bei uns!
Wir vermitteln Sie schnell und zuverlässig im Bereich Gebäudetechnik in das für Sie passende Unternehmen.
Wir suchen den für Sie am besten geeigneten Arbeitsplatz.
Bitte geben Sie an, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit Arbeit suchen. Ist Ihnen Home-Office wichtig oder absolut wesentlich?
Je nach Art Ihrer Qualifikation vermitteln wir den perfekten Job für Sie. Dabei achten wir stets nach finanzieller und lebensqualitativer Verbesserung.
Vorteile für unsere Bewerber bzw. Bewerberinnen
Profitieren Sie von uns.
Profitieren Sie von unserem Netzwerk für den Geschäftsbereich Gebäudemanagement. Wir kennen die wesentlichen Anforderungsprofile von unseren Kunden. Wir sind seit 2001 spezialisiert für den Bereich Gebäudemanagement und suchen gezielt Fachleute in diesem Bereich.
Wir sind Ihr Partner und wollen so gut wie möglich Ihren beruflichen Weg begleiten. Im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung stehen wir Ihnen gegenüber als persönliche Beratungs- und Ansprechsstelle zur Verfügung.
Was macht uns anders als andere? Warum sollten Sie für und mit uns arbeiten?
Weil wir sind bzw. haben
- Sozial
- Menschlich
- Kompetent
- Handschlagqualität
Weil wir bieten
- Gutes Gehalt
- Persönliche Beratung
- Weiterentwicklungsmöglichkeiten
Vakante Stellen für Sie
Offene Stellen in Wien, Niederösterreich und im Burgenland
Möchten Sie sich beruflich neu orientieren? Lernen Sie uns und unsere interessantesten Kunden kennen!
Zur Zeit sind folgende Stellen in Wien, Niederösterreich vakant:
- CAD Konstrukteur HKLS (m/w/d)
- Techniker HKLS (m/w/d)
- Technischer Zeichner HKLS (m/w/d)
- CAD Konstrukteur Elektrotechnik (m/w/d)
- Techniker Elektro (m/w/d)
- Technischer Zeichner Elektro (m/w/d)
Rechte und Pflichten für Arbeiter*innen (m/w/d)
Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
Der erste Monat gilt als Probemonat und muss bei Angestellte*r schriftlich (z. B. Arbeitsvertrag, Dienstvertrag) festgelegt werden. Während des Probemonats kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten ohne Kündigungsfrist gelöst werden.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin (m/w/d) eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag auszufolgen (Dienstzettel oder Dienstvertrag). Der Dienstzettel oder der Dienstvertrag hat dem § 11 AÜG zu entsprechen. Die Aufzeichnung ist bei Veränderungen in der Einstufung des Arbeitnehmer anzupassen.
Eine Kündigung seitens Arbeitgeber*in kann unter Einhaltung der gesetztlichen Kündigungsfristen gelöst werden. Der Arbeitgeber darf die Kündigung nicht gleich nach der Ende einer Überlassung aussprechen. Er darf frühestens am fünften Arbeitstag nach der Ende der Überlassung kündigen. Ausnahme: Kündigung aus Gründen des Arbeitnehmers.
Kündigungsfristen für Arbeitgeber:
- bis 12 Monate: 3 Wochen
- von mehr als 12 Monaten bis 18 Monate: 4 Wochen
- von mehr als 18 Monaten bis 2 Jahre: 6 Wochen
- von mehr als 2 Jahren bis 5 Jahre: 2 Monate
- von mehr als 5 Jahren bis 15 Jahre: 3 Monate
- von mehr als 15 Jahren bis 25 Jahre:4 Monate
- danach: 5 Monate
Als Kündigungstermin gilt in den ersten 18 Monaten Betriebszugehörigkeit das Ende der betrieblichen Arbeitswoche. Nach 18 Monaten Betriebszugehörigkeit gilt der Kündigungstermin mit Fünfzehnten oder mit Monatsletzten eines Kalendermonats.
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer:
- bis 24 Monate: 2 Wochen
- danach: 4 Wochen
Kündigungstermin bei Arbeitnehmerkündigung gilt das Ende der betrieblichen Arbeitswoche.
Betriebszugehörigkeit:
Dienstzeiten, die nicht länger als 90 Tage unterbrochen wurden, sind zusammenzurechnen.
Arbeitszeit:
- die wöchentliche Normalarbeitzeit beträgt 38,5 Stunden
- Die 39. und 40. Stunde gelten nicht als Überstunden.
- Während der Überlassung gelten für die überlassenen Arbeitnehmer die im Beschäftigerbetrieb für vergleichbare Arbeitnehmer gültigen gesetzlichen, kollektivvertraglichen sowie sonstigen im Beschäftigerbetrieb geltenden verbindlichen Bestimmungen allgemeiner Art, die sich auf Aspekte der Arbeitszeit beziehen. Gibt es zu bezahlten Arbeitspausen keine diesbezüglichen Regelungen und weist der Arbeitnehmer
nach, dass im Beschäftigerbetrieb Arbeitspausen bezahlt (als Arbeitszeit behandelt) werden, gilt dies auch für überlassene Arbeitnehmer.