Integrationsleasing Arbeitskräfteüberlassung
Konzept des Integrationsleasings im Bereich Personalbereitstellung
Was ist ein Integrationsleasing?
Beim Integrationsleasing handelt es sich um eine Kombination aus Arbeitskräfteüberlassung und eine Vermittlung von Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen.
Das Konzept des Integrationsleasings erlaubt es Ihnen, Mitarbeiter zuerst zu leasen und nach einer zuvor vereinbarten Zeit in ein direktes Angestelltenverhältnis in Ihr Unternehmen zu übernehmen.
Auszug aus unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen über Integrationsleasing:
13. Integrationsleasing für Angestellte:
Nach Beendigung des 6. Monats hat der Beschäftiger die Möglichkeit, nach Absprache mit der WB den Dienstnehmer zu übernehmen.
Dabei fallen folgende einmalige Kosten an:
a) Stundensatz von € 25,- bis € 35,-:
Nach Beendigung des 6. Monats der Überlassung: (Std.-Satz x 29) x 3
Nach Beendigung des 7. Monats der Überlassung: (Std.-Satz x 29) x 2
Nach Beendigung des 8. Monats der Überlassung: Std.-Satz x 29
b) Stundensatz über € 35,-:
Nach Beendigung des 6. Monats der Überlassung: (Std.-Satz x 28) x 3
Nach Beendigung des 7. Monats der Überlassung: (Std.-Satz x 28) x 2
Nach Beendigung des 8. Monats der Überlassung: Std.-Satz x 28
Nach dem 9. Monat der Überlassung entstehen in keinem Fall zusätzliche Kosten.